Sed quoniam regale civitatis genus, probatum quondam, postea non tam regni quam regis vitiis repudiatum est, nomen tantum videbitur regis repudiatum, res manebit si unus omnibus reliquis magistratibus imperabit.
von jonna.f am 07.08.2021
Da jedoch die königliche Staatsform, die einst gebilligt wurde, später nicht so sehr wegen der Fehler der Königsherrschaft als wegen der Fehler des Königs verworfen wurde, wird nur der Name des Königs verworfen scheinen, die Sache wird bestehen bleiben, wenn eine Person allen anderen Amtsträgern befehlen wird.