Ast quando consules magisterve populi nec erunt, auspicia patrum sunto, ollique ec se produnto qui comitiatu creare consules rite possit.
von jara839 am 12.03.2020
Wenn jedoch keine Konsuln oder Volksführer vorhanden sind, sollen die Auspizien den Vätern zustehen, und sie sollen aus ihrer Mitte jemanden bestimmen, der durch die Versammlung rechtmäßig Konsuln wählen kann.
von ela946 am 10.03.2019
Wenn jedoch weder Konsuln noch ein Volksführer vorhanden sind, sollen die Rechte der Wahrsagung den Patriziern zufallen, und diese sollen aus ihrer Mitte jemanden benennen, der rechtmäßig Konsuln durch eine Volksversammlung wählen kann.