Ast quando duellum gravius discordiaeve civium escunt, oenus ne amplius sex menses, si senatus creverit, idem iuris quod duo consules teneto, isque ave sinistra dictus populi magister esto.
von janis.t am 04.10.2023
Wenn jedoch ein schwerer Krieg oder Bürgerunruhen ausbrechen, soll eine Person für nicht länger als sechs Monate dieselben Befugnisse wie zwei Konsuln haben, wenn der Senat dies beschließt, und diese Person, die nach den entsprechenden religiösen Zeremonien ernannt wurde, soll als Volksmeister dienen.
von noemi876 am 09.03.2023
Wenn aber ein schwererer Krieg oder Zwist der Bürger entsteht, soll eine Person nicht länger als sechs Monate, wenn der Senat es beschlossen hat, dieselben Rechte haben, die zwei Konsuln besitzen, und er, durch Vogel von links bestimmt, soll Meister des Volkes sein.