Bini sunto, magistratum quinquennium habento eaque potestas semper esto, reliqui magistratus annui sunto.
von catarina962 am 21.01.2014
Es sollen zwei von ihnen sein, sie sollen ein Amt für fünf Jahre innehaben, und diese Autorität soll dauerhaft sein, während alle anderen Amtsträger ein Jahr dienen sollen.
von louise863 am 29.12.2017
Sie sollen zu zweit sein, sie sollen das Amt für fünf Jahre innehaben, und diese Befugnis soll stets bestehen, die übrigen Magistrate sollen jährlich sein.