Nam brevitas non modo senatoris sed etiam oratoris magna laus est in sententia, nec est umquam longa oratione utendum, quod fit ambitione saepissime, nisi aut peccante senatu nullo magistratu adiuvante tolli diem utile est, aut cum tanta causa est ut opus sit oratoris copia vel ad hortandum vel ad docendum; quorum generum in utroque magnus noster cato est.
von emilie.867 am 02.12.2013
Die Kürze ist nicht nur für einen Senator, sondern auch für einen Redner ein großes Lob in einer Meinungsäußerung, und eine lange Rede sollte niemals verwendet werden, was durch Ehrgeiz sehr oft geschieht, es sei denn, entweder wenn der Senat Fehler macht und kein Magistrat hilft, es nützlich ist, den Tag zu verstreichen, oder wenn die Sache so bedeutend ist, dass ein Überfluss des Redners entweder zum Ermutigen oder zum Belehren erforderlich ist; in beiden dieser Arten ragt unser großer Cato heraus.
von karoline826 am 23.07.2022
Die Kürze bei der Äußerung von Meinungen ist höchst lobenswert, nicht nur für Senatoren, sondern auch für öffentliche Redner. Lange Reden, die oft nur zur Selbstdarstellung gehalten werden, sollten vermieden werden, es sei denn, eine von zwei Situationen trifft zu: Entweder wenn es nützlich ist, die Verhandlungen zu verzögern, weil der Senat einen Fehler macht und kein Beamter eingreift, oder wenn ein Fall so bedeutend ist, dass er umfangreiche Beredsamkeit zur Motivation oder Belehrung erfordert. Unser großer Cato ragt in beiden Redearten heraus.