Credoque quod erat factitatum ut uni plura funera fierent lectique plures sternerentur, id quoque ne fieret lege sanctum est.
von conor878 am 02.07.2020
Ich glaube, es war früher üblich, dass für eine Person mehrere Beerdigungen durchgeführt und mehrere Totenbahren aufgestellt wurden, was jedoch schließlich durch Gesetz verboten wurde.