Extenuato igitur sumptu tribus reciniis et tunicula purpurea et decem tibicinibus, tollit etiam nimiam lamentationem: mulieres genas ne radunto neve lessum funeris ergo habento.
von nichole.s am 03.02.2021
Die Ausgaben werden auf drei Trauerkleidungen, ein kleines Purpurkleid und zehn Flötenspieler begrenzt, und zudem wird übermäßige Trauer verboten: Frauen dürfen ihre Wangen nicht zerkratzen oder rituelle Klagegesänge bei Beerdigungen aufführen.
von leoni.973 am 08.10.2013
Der Aufwand wird auf drei Trauerkleidungsstücke und eine kleine purpurne Tunika sowie zehn Flötenspieler reduziert, und beseitigt zugleich übermäßige Klage: Frauen sollen ihre Wangen nicht zerkratzen noch Totenklage um des Begräbnisses willen halten.