De lamentis vero expressa verbis sunt: mulieres genas ne radunto neve lessum funeris ergo habento.
von joris863 am 26.01.2015
Was die Trauergebräuche betrifft, gelten folgende Regeln: Frauen ist es verboten, sich die Wangen zu zerkratzen oder rituelles Wehklagen bei Beerdigungen zu vollführen.
von felix.8877 am 03.07.2021
Betreffend der Klagen, die in Worten ausgedrückt werden: Frauen sollen die Wangen nicht zerkratzen noch ein Lessum um des Begräbnisses willen haben.