Sacrum commissum quod neque expiari poterit impie commissum esto; quod expiari poterit publici sacerdotes expianto.
von samantha925 am 11.02.2022
Wenn ein religiöses Verbrechen nicht gesühnt werden kann, soll es eine Verletzung gegen die Götter bleiben; wenn es gesühnt werden kann, sollen die Staatspriester die Reinigung vollziehen.
von annika.922 am 25.07.2019
Ein heiliges Vergehen, das nicht gesühnt werden kann, werde frevelhaft begangen; was gesühnt werden kann, sollen die öffentlichen Priester sühnen.