Quorum tamen nemo tam audax umquam fuit, quin aut abnueret a se commissum esse facinus, aut iusti sui doloris causam aliquam fingeret, defensionemque facinoris a naturae iure aliquo quaereret.
von viktor.8893 am 04.04.2016
Von denen jedoch war niemand je so kühn, dass er entweder geleugnet hätte, dass das Verbrechen von ihm begangen worden sei, oder eine Ursache seines berechtigten Schmerzes erfunden und eine Verteidigung des Verbrechens aus irgendeinem Naturrecht gesucht hätte.
von fiona932 am 19.06.2020
Dennoch war keiner dieser Menschen je so dreist, dass er nicht entweder seine Schuld rundweg leugnete oder einen Grund für seine berechtigte Kränkung erfand und versuchte, seine Handlungen durch Berufung auf ein Naturrecht zu verteidigen.