Nihil enim refert non fuisse aut non esse aliquid commodi aut incommodi, si ostendi potest ei visum esse, qui arguatur.
von lukas8937 am 29.08.2021
Es spielt keine Rolle, dass etwas von Vorteil oder Nachteil nicht war oder nicht ist, wenn gezeigt werden kann, dass es demjenigen, der angeklagt wird, so erschienen ist.
von paul.s am 07.08.2014
Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Nutzen oder Schaden vorlag, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Beschuldigte dies glaubte.