In hoc ita commorari conveniet, quasi nihil praeterea dicendum sit et quasi contra dici nihil possit, saepe id, quod scriptum est, recitando, saepe cum scripto factum adversarii confligendo atque interdum acriter ad iudicem ipsum revertendo.
von josef.u am 12.10.2022
In dieser Angelegenheit wird es sich ziemen, derart zu verweilen, als ob nichts weiter gesagt werden müsse und als ob nichts dagegen eingewendet werden könne, häufig das Geschriebene rezitierend, häufig das Geschehene des Gegners mit dem Schriftstück vergleichend und mitunter scharf an den Richter selbst zurückwendend.
von aaliya.918 am 27.07.2023
Es wird angemessen sein, sich auf diesen Punkt zu konzentrieren, als gäbe es nichts weiter zu sagen und als wäre keine Gegenargumentation möglich, indem man das Geschriebene häufig laut vorliest, die Handlungen des Gegners oft mit dem schriftlichen Text vergleicht und gelegentlich scharfe Appelle direkt an den Richter richtet.