Ipsa autem comparatio separata a ceteris generibus controversiarum sic ex sua vi considerabitur, si illud, quod comparabitur, aut non honestum aut non utile aut non necessarium fuisse aut non tantopere utile aut non tantopere honestum aut non tantopere necessarium fuisse demonstrabitur.
von tyler.u am 19.01.2016
Eine Vergleichung, die für sich allein, getrennt von anderen Streitarten, steht, wird nach ihren eigenen Merkmalen beurteilt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das zu Vergleichende entweder nicht ehrenhaft, nicht nützlich, nicht notwendig war oder nicht hinreichend nützlich, nicht hinreichend ehrenhaft oder nicht hinreichend notwendig war.
von emilian.925 am 06.07.2019
Die Vergleichung selbst, getrennt von den anderen Arten von Kontroversen, wird somit aus ihrem eigenen Wert betrachtet werden, wenn nachgewiesen wird, dass das, was verglichen wird, entweder nicht ehrenhaft oder nicht nützlich oder nicht notwendig oder nicht in solchem Maße nützlich oder nicht in solchem Maße ehrenhaft oder nicht in solchem Maße notwendig gewesen ist.