Defensor autem primum, si poterit, debebit vitam eius, qui insimulabitur, quam honestissimam demonstrare.
von johan.r am 17.04.2016
Der Verteidiger wird zunächst, wenn er dazu in der Lage ist, das Leben dessen, der beschuldigt wird, als höchst ehrenhaft darzustellen haben.
von matteo.t am 11.09.2021
Der Verteidiger sollte zunächst, wenn möglich, zeigen, dass der Angeklagte ein sehr angesehenes Leben geführt hat.