Id faciet, si ostendet aliqua eius nota et communia officia; quod genus in parentes, cognatos, amicos, affines, necessarios; etiam quae magis rara et eximia sunt, si ab eo cum magno aliquid labore aut periculo aut utraque re, cum necesse non esset, officii causa aut in rem publicam aut in parentes aut in aliquos eorum, qui modo expositi sunt, factum esse dicet; denique si nihil deliquisse, nulla cupiditate inpeditum ab officio recessisse.
von nikolas.w am 20.06.2013
Er wird dies tun, wenn er einige seiner bekannten und allgemeinen Pflichten aufzeigt; welcher Art gegenüber Eltern, Verwandten, Freunden, Verschwägerten, engen Vertrauten; auch jene, die seltener und außergewöhnlicher sind, wenn er sagen wird, dass etwas von ihm mit großer Mühe oder Gefahr oder beidem vollbracht wurde, als es nicht notwendig war, aus Pflichtgefühl gegenüber dem Gemeinwesen oder gegenüber den Eltern oder gegenüber irgendeinem derer, die soeben aufgeführt wurden; schließlich, wenn er kein Unrecht begangen hat und von keinem Verlangen gehindert wurde, sich von seiner Pflicht abzuwenden.
von vinzent832 am 10.09.2020
Er wird dies erreichen, wenn er seine bekannten und gewöhnlichen Verpflichtungen nachweist, wie etwa gegenüber seinen Eltern, Verwandten, Freunden, Schwägern und engen Vertrauten. Er sollte auch die ungewöhnlicheren und außergewöhnlichen Fälle erwähnen, in denen er Dienste geleistet hat - wenn es nicht strikt notwendig war - die mit großer Anstrengung oder Gefahr oder beidem verbunden waren, sei es für den Staat, seine Eltern oder irgendjemanden der zuvor Genannten. Schließlich sollte er zeigen, dass er niemals seine Pflicht vernachlässigt oder persönliche Wünsche ihn davon abgehalten haben, das Richtige zu tun.