Ut enim animum alicuius inprobare nihil attinet, cum causa, quare peccaret, non intercessit, sic causam peccati intercedere leve est, si animus nulli minus honestae rationi affinis ostenditur.
von jannick.l am 02.02.2021
Ebenso wenig wie es Sinn hat, jemandes Charakter zu verurteilen, wenn kein Grund für ein Fehlverhalten vorlag, ebenso wenig bedeutet es viel, wenn ein Grund für ein Fehlverhalten existiert, wenn der Charakter der Person keine Neigung zur Unehrenhaftigkeit zeigt.
von freya.v am 17.01.2023
Denn ebenso wenig wie es bedeutsam ist, die Gesinnung eines Menschen zu missbilligen, wenn keine Ursache vorliegt, die ihn zum Sündigen veranlassen könnte, ebenso unbedeutend ist eine Ursache zur Sünde, wenn die Gesinnung als nicht mit unredlicher Überlegung verbunden erwiesen wird.