Ac nunc quidem, quo facilius res cognosceretur, perspicuo et grandi vitio praeditum posuimus exemplum; sed saepe obscurius positum vitium pro vero probatur, cum aut parum memineris, quid concesseris, aut ambiguum aliquid pro certo concesseris.
von yasin.935 am 19.04.2020
Und nun freilich, wodurch die Sache leichter verstanden werden könnte, haben wir ein Beispiel vorgelegt, das mit einem offensichtlichen und großen Fehler ausgestattet ist; aber oft wird ein mehr verborgen platzierter Fehler als wahr anerkannt, wenn man entweder zu wenig dessen gedenkt, was man zugestanden hat, oder etwas Mehrdeutiges als gewiss angenommen hat.