Quodsi vos, iudices, legibus optemperare debetis et id facere non potestis, nisi id, quod scriptum est in lege, sequamini, quin istum contra legem fecisse iudicatis?
von andrea.a am 15.10.2022
Wenn Sie, Richter, verpflichtet sind, die Gesetze zu befolgen, und dies nicht tun können, ohne dem tatsächlichen Wortlaut des Gesetzes zu folgen, dann bleibt Ihnen keine andere Wahl, als den Angeklagten der Gesetzesübertretung für schuldig zu erklären.
von jonathan.a am 27.01.2021
Wenn ihr, Richter, den Gesetzen Folge leisten müsst und dies nicht tun könnt, es sei denn, ihr folgt dem, was im Gesetz geschrieben steht, wie könnt ihr dann nicht urteilen, dass dieser gegen das Gesetz verstoßen hat?