Quod cum accidet, membratim oportebit partes rei gestae dipergere in causam et ad unam quamque confestim rationem accommodare, ut vulneri praesto medicamentum sit et odium statim defensio mitiget.
von marko.n am 27.06.2021
Wenn dies geschieht, sollte man die Ereignisse in einzelne Teile zerlegen und unverzüglich eine Begründung für jeden Teil liefern, genauso wie Medizin für eine Wunde bereit sein sollte und eine Verteidigung jede Feindseligkeit schnell besänftigen muss.
von finya.o am 03.05.2015
Wenn dies geschehen wird, wird es notwendig sein, die Teile der Handlung stückweise in den Fall zu verstreuen und sofort eine Begründung für jeden einzelnen zu entwickeln, damit die Medizin für die Wunde bereit sei und die Verteidigung den Hass augenblicklich besänftige.