Ab auditorum persona benivolentia captabitur, si res ab iis fortiter, sapienter, mansuete gestae proferentur, ut ne qua assentatio nimia significetur, si de iis quam honesta existimatio quantaque eorum iudicii et auctoritatis exspectatio sit ostendetur.
von mila.x am 03.07.2013
Man kann die Gunst des Publikums gewinnen, indem man ihre mutigen, weisen und fürsorglichen Handlungen hervorhebt, dabei darauf achtet, nicht übertrieben schmeichelhaft zu wirken, und indem man zeigt, wie respektiert sie sind und wie sehr Menschen ihr Urteilsvermögen und ihre Autorität schätzen.
von katharina.961 am 16.05.2014
Von den Zuhörern wird Wohlwollen gewonnen werden, wenn Taten, die von ihnen mutig, klug und sanftmütig ausgeführt wurden, vorgebracht werden, sodass keine übertriebene Schmeichelei angedeutet wird, wenn gezeigt wird, wie ehrenhaft ihr Ruf und wie groß die Erwartung an ihr Urteilsvermögen und ihre Autorität ist.