Anceps, in quo aut iudicatio dubia est aut causa et honestatis et turpitudinis particeps, ut et benivolentiam pariat et offensionem;
von svea.849 am 06.07.2013
Zweifelhaft ist es, wo entweder das Urteil unsicher ist oder der Fall sowohl Ehrenhaftigkeit als auch Schändlichkeit teilhaftig ist, sodass er sowohl Wohlwollen als auch Missfallen hervorbringt;
von simon.u am 30.03.2024
Es ist mehrdeutig, wenn entweder das Urteil unklar ist oder der Fall sowohl Rechtmäßigkeit als auch Unrechtmäßigkeit beinhaltet, was gemischte Reaktionen von Billigung und Missbilligung hervorruft;