Magistratus interim metu periculi proprii, ne de parvis indignationis elementis ad exitium disciplinae civitatisque seditio procederet, partim decuriones deprecari, partim populares compescere, ut rite et more maiorum iudicio reddito et utrimquesecus allegationibus examinatis civiliter sententia promeretur, nec ad instar barbaricae feritatis vel tyrannicae impotentiae damnaretur aliquis inauditus et in pace placida tam dirum saeculo proderetur exemplum.
von nicolas862 am 15.07.2018
Inzwischen versuchten die Beamten, die um ihre eigene Sicherheit fürchteten und besorgt waren, dass kleine Beschwerden sich zu einem umfassenden Aufstand entwickeln könnten, der die öffentliche Ordnung und den Staat selbst zerstören würde, die Situation zu bewältigen. Sie beschworen die Stadtratsmitglieder, während sie gleichzeitig versuchten, die Bevölkerung zu beruhigen. Ihr Ziel war es sicherzustellen, dass das Urteil ordnungsgemäß und traditionell gefällt würde, wobei die Argumente beider Seiten fair geprüft und ein Urteil durch ordnungsgemäßes ziviles Verfahren erreicht würde. Sie wollten vermeiden, dass jemand ohne Anhörung verurteilt würde, was einer barbarischen Brutalität oder tyrannischen Machtausübung ähneln und in diesen friedlichen Zeiten einen schrecklichen Präzedenzfall schaffen würde.
von nael.t am 17.07.2015
Die Magistrate indes, aus Furcht vor eigener Gefahr, damit aus kleinen Elementen der Empörung der Aufruhr nicht zur Zerstörung der Ordnung und des Staates fortschreite, beschworen teils die Dekurionen, teils hielten sie das gemeine Volk zurück, sodass ordnungsgemäß und nach Sitte der Vorfahren, mit gefälltem Urteil und mit auf beiden Seiten geprüften Anschuldigungen, das Urteil auf zivile Weise erworben werden könne, und nicht in der Art barbarischer Wildheit oder tyrannischer Gewalt jemand ungehört verurteilt und in friedlichen Zeiten ein so schreckliches Beispiel für das Zeitalter hervorgebracht werde.