Quod nisi ploratu questuque femineo conclamatum viatorum praesidium accurrisset ac de mediis ungulis ipsius esset erepta liberataque, misera illa compavita atque dirupta ipsa quidem cruciabilem cladem sustinuisset, nobis vero poenale reliquisset exitium.
von marina.9887 am 28.05.2021
Wenn nicht durch weibliches Weinen und Klagen der herbeigerufene Schutz der Reisenden eilends herbeigekommen wäre und sie aus der Mitte der Hufe selbst gerettet und befreit worden wäre, hätte jene Unglückliche, erschrocken und zerrissen, selbst ein qualvolles Verderben erduldet und uns eine strafwürdige Zerstörung hinterlassen.
von jadon917 am 09.10.2021
Wenn nicht ihre weiblichen Schreie und Hilferufe die Wachmannschaft der Reisenden herbeigerufen hätten, die sie von den Hufen wegzog, hätte diese arme, bereits verängstigte und geschundene Frau einen schrecklichen Tod erlitten, und wir wären übrig geblieben, um die Strafe dafür zu tragen.