Constanter itaque in hominem alienum ferte sententias de eo crimine quod etiam in vestrum civem severiter vindicaretis.
von jaden.g am 27.07.2019
Seien Sie konsequent in Ihrem Urteil über einen Fremden für ein Verbrechen, das Sie ebenso streng bestrafen würden, wenn es von einem Ihrer eigenen Bürger begangen worden wäre.
von anastasia.v am 01.02.2019
Fällt daher standhaft Urteile gegen einen Fremden wegen jenes Verbrechens, das ihr auch an einem eurer eigenen Bürger streng bestrafen würdet.