Castris ad eam partem oppidi positis caesar, quae intermissa a flumine et a paludibus aditum, ut supra diximus, angustum habebat, aggerem apparare, vineas agere, turres duas constituere coepit: nam circumvallare loci natura prohibebat.
von leon.8868 am 01.01.2016
Nachdem Caesar das Lager in jenem Teil der Stadt positioniert hatte, der, wie wir bereits erwähnt haben, durch den Fluss und die Sümpfe unterbrochen einen engen Zugang besaß, begann er einen Erdwall aufzuschütten, Belagerungsschirme vorzuschieben und zwei Türme zu errichten: denn die Beschaffenheit des Geländes verhinderte das Errichten von Befestigungsmauern.
von conradt.8941 am 13.02.2016
Nachdem Caesar sein Lager in dem Teil der Stadt aufgeschlagen hatte, der einen schmalen Zugang zwischen Fluss und Sümpfen hatte, wie bereits erwähnt, begann er damit, einen Erdwall anzulegen, Schutzverschanzungen zu errichten und zwei Belagerungstürme zu bauen. Die Beschaffenheit des Geländes verhinderte es, die Stadt vollständig mit Mauern zu umgeben.