Quibus ita est interdictum, hi numero impiorum ac sceleratorum habentur, his omnes decedunt, aditum sermonemque defugiunt, ne quid ex contagione incommodi accipiant, neque his petentibus ius redditur neque honos ullus communicatur.
von freya.f am 20.12.2015
Diejenigen, denen der Kontakt untersagt ist, gelten als gottlose Verbrecher, und alle meiden sie, indem sie jede Berührung oder Unterhaltung vermeiden, um nicht durch ihr Unglück angesteckt zu werden. Ihnen werden sowohl rechtliche Ansprüche als auch öffentliche Ehrungen verweigert, wenn sie diese begehren.
von catharina.r am 19.11.2024
Diejenigen, denen derart verboten wurde, werden in der Zahl der Gottlosen und Verbrecher gehalten, von diesen weichen alle Menschen zurück, sie meiden Annäherung und Gespräch, damit sie nichts Unheils durch die Ansteckung empfangen, und diesen, die es suchen, wird weder Gerechtigkeit gewährt noch irgendeine Ehre zuteil.