Viri in uxores, sicuti in liberos, vitae necisque habent potestatem; et cum paterfamiliae illustriore loco natus decessit, eius propinqui conveniunt et, de morte si res in suspicionem venit, de uxoribus in servilem modum quaestionem habent et, si compertum est, igni atque omnibus tormentis excruciatas interficiunt.
von tessa.934 am 04.03.2023
Männer haben das Recht über Leben und Tod ihrer Ehefrauen, ebenso wie über ihre Kinder. Wenn ein Adliger stirbt, versammeln sich seine Verwandten, und wenn Verdacht auf die Todesumstände besteht, verhören sie die Ehefrauen mit Methoden, die normalerweise Sklaven vorbehalten sind. Wenn sie Beweise für Fehlverhalten finden, hinrichten sie die Ehefrauen nach Folter mit Feuer und anderen grausamen Methoden.
von anastasia913 am 13.12.2013
Männer haben über ihre Ehefrauen, ebenso wie über Kinder, das Recht über Leben und Tod; und wenn ein Familienoberhaupt, das in einer angeseheneren Position geboren wurde, stirbt, versammeln sich seine Verwandten und, falls Verdacht bezüglich des Todes aufkommt, verhören sie die Ehefrauen auf sklavenähnliche Weise und töten sie, wenn etwas entdeckt wird, nachdem sie sie mit Feuer und allen Folterqualen gequält haben.