Quod si veteris contumeliae oblivisci vellet, num etiam recentium iniuriarum, quod eo invito iter per provinciam per vim temptassent, quod haeduos, quod ambarros, quod allobrogas vexassent, memoriam deponere posse?
von marko9857 am 06.11.2013
Wenn er bereit wäre, die alte Beleidigung zu vergessen, ob auch der jüngeren Kränkungen, weil sie wider seinen Willen eine Reise durch die Provinz mit Gewalt unternommen hätten, weil sie die Haeduer, weil sie die Ambarrer, weil sie die Allobroger belästigt hätten, würde er imstande sein, die Erinnerung beiseite zu legen.
von jannick9993 am 23.10.2013
Selbst wenn er ihre früheren Beleidigungen vergessen könnte, könnte er wirklich die Erinnerung an ihre jüngsten Vergehen beiseitelegen - wie sie gewaltsam gegen seinen Willen durch die Provinz gezogen waren und wie sie die Haeduer, die Ambarrer und die Allobroger belästigt hatten?