Exsecutoribus his, qui secundam, si non simul duas, vel etiam tertiam causam passi fuerint exsequendam suscipere, non solum cinguli et bonorum suorum amissionem, verum etiam perpetui exsilii supplicium subituris.
von nicklas.912 am 19.01.2023
Für Vollstrecker, die es unternommen haben, einen zweiten Fall zu übernehmen, wenn nicht zwei gleichzeitig oder sogar einen dritten Fall, werden sie nicht nur den Verlust ihres Amtsrangs und ihres Besitzes erleiden, sondern auch die Strafe der ewigen Verbannung.
von leona.x am 15.06.2016
Beamte, die eine zweite Sache annehmen, bevor sie die erste abgeschlossen haben, oder sogar eine dritte Sache übernehmen, werden ihre Position und ihr Vermögen verlieren und dauerhaft verbannt.