Contra nostra praecepta si quisquam vetito ausu exsecutor audebit, licebit provinciae moderatori eundem correptum ad sublimitatis tuae iudicium sub prosecutione dirigere, licebit provinciali, etsi probatur obnoxius, exsecutoris contra vetitum exactionem sibi vindicantis temeritatem legitime repellere.
von melisa.j am 07.08.2015
Sollte ein Steuereintreiber es wagen, gegen unsere Anordnungen zu verstoßen, darf der Provinzgouverneur ihn festnehmen und unter Bewachung zur Gerichtsverhandlung vor Ihre Gerichtsbarkeit senden. Darüber hinaus hat ein Provinzbürger das Recht, sich rechtmäßig gegen jeden Eintreiber zu wehren, der unbefugte Forderungen stellt, selbst wenn er nachweislich in Schulden steht.
von martin8956 am 06.12.2020
Sollte jemand als Executor es wagen, mit verbotener Unternehmung gegen unsere Vorschriften zu verstoßen, so wird es dem Provinzgouverneur gestattet sein, dieselbe Person, nachdem sie festgenommen wurde, unter Begleitung zum Urteil Eurer Hoheit zu überführen; es wird dem Provinzangehörigen erlaubt sein, selbst wenn er als haftbar erwiesen wird, die Vermessenheit des Executors, der eine Eintreibung entgegen dem Verbotenen beansprucht, rechtmäßig abzuwehren.