Eos etiam, qui pro sceleribus suis soluto militiae cingulo addicuntur infamiae, ne integro peculio sub hac occasione laetentur, ita condignae ultioni volumus subiacere, ut functioni quoque, quae extrema militiae debetur, nihil ex eorum facultatibus subtrahatur.
von joshua.838 am 10.11.2017
Wir wollen, dass diejenigen, die aufgrund ihrer Verbrechen unehrenhaft aus dem Militärdienst entlassen wurden, eine angemessene Strafe erfahren, sodass sie nicht frei über ihr Vermögen verfügen können und weiterhin alle ausstehenden Verpflichtungen aus ihrem Militärdienst aus eigenen Mitteln begleichen müssen.
von zeynep.r am 06.12.2019
Diejenigen auch, die aufgrund ihrer Verbrechen, nachdem ihnen der militärische Gürtel abgenommen wurde, zur Unehre verurteilt sind, sollen nicht etwa mit ihrem unversehrten Vermögen unter dieser Gelegenheit triumphieren, daher wünschen wir, dass sie einer angemessenen Strafe unterworfen werden, so dass von ihren Mitteln nichts von der Zahlung abgezogen wird, die am Ende des Militärdienstes geschuldet wird.