Omnes stationarii neque superexactionem audeant neque carcerem habeant, neve quis personam licet pro manifesto crimine apud se habeat in custodia, sciens quod, si quid tale fuerit commissum, capite puniendus est.
von nathalie902 am 02.07.2017
Alle Stationarii sollen weder übermäßige Forderungen wagen noch Gefängnisse haben, noch soll jemand, selbst bei einem offenkundigen Verbrechen, eine Person bei sich in Gewahrsam halten, in dem Wissen, dass, wenn dergleichen begangen wurde, er mit dem Tode bestraft wird.
von juna917 am 18.06.2016
Lokale Wachleute dürfen weder übermäßige Forderungen stellen noch Gefängnisse unterhalten. Niemand darf eine Person auch bei einem offensichtlichen Verbrechen in Gewahrsam nehmen, und sie sollen wissen, dass sie mit dem Tode bestraft werden, wenn sie dergleichen tun.