Ac si qui erunt inter apparitores huiusmodi, restitui eos debitis muniis mox iubemus.
von teresa905 am 08.12.2014
Und wenn wir solche öffentlichen Bediensteten finden, ordnen wir an, dass sie umgehend in ihre rechtmäßigen Positionen zurückversetzt werden.
von cristina.z am 12.05.2017
Und falls sich unter den Bediensteten dieser Art welche befinden sollten, so ordnen wir an, dass sie alsbald in ihre gebührenden Pflichten zurückversetzt werden.