Qui sese in officiis magistrorum equitum ac peditum militare monstraverint, ab omni nominationis iniuria excusentur.
von jaimy.851 am 31.05.2017
Diejenigen, die ihren Militärdienst unter Befehl von Kavallerie- und Infanteriekommandeuren nachgewiesen haben, sollen von allen Verpflichtungen öffentlicher Ernennung befreit sein.
von klara.r am 15.07.2017
Diejenigen, die sich im Dienst der Reiter- und Infanteriekommandeure bewährt haben, sollen von jeglichem Benennungsschaden befreit sein.