Qui in officio magistrorum equitum ac peditum militiam sortiti sunt, ordinis sint militaris.
von ole.935 am 14.07.2024
Diejenigen, die im Amt der Reiterei- und Infanteriemeister den Militärdienst zugeteilt erhalten haben, sollen dem militärischen Stand angehören.
von marina905 am 25.10.2024
Personen, die unter den Befehlshabern der Kavallerie und Infanterie zum Dienst eingeteilt sind, sollen dem militärischen Stand angehören.