Probari apparitores magisteriae potestatis neque curiales neque cohortales neque censibus volumus adscriptos.
von konrad.953 am 05.04.2017
Wir möchten nicht, dass Beamte der Magistratsbehörde zugelassen werden, wenn sie Stadträte, Verwaltungsmitarbeiter oder registrierte Steuerzahler sind.
von leandro.956 am 07.09.2024
Wir wünschen, dass Bedienstete der magistratischen Behörde weder als Kurialen noch als Kohortalen noch als in den Steuerregistern Eingetragene zugelassen werden.