In provinciis vero commorantes rectoribus earum eos respondere iubemus, nisi publicum officium aliquod eis iniunctum sit.
von kiara874 am 07.02.2017
Diejenigen, die in den Provinzen wohnen, werden angewiesen, den Verwaltern derselben Rechenschaft zu geben, es sei denn, ihnen sei ein öffentliches Amt übertragen worden.
von mathias.856 am 13.03.2021
Wir verfügen, dass Personen, die in den Provinzen leben, ihren Provinzgouverneuren Bericht erstatten müssen, es sei denn, ihnen wurde eine öffentliche Aufgabe übertragen.