Quoniam veredorum quoque cura pari ratione tractanda est, sexaginta libras sella cum frenis, sexaginta itidem averta non transeat:
von mona.952 am 13.01.2016
Da die Pflege der Lasttiere ebenfalls mit gleicher Überlegung behandelt werden muss, soll der Sattel mit Zaumzeug sechzig Pfund nicht überschreiten, ebenso soll der Packsattel sechzig Pfund nicht überschreiten:
von emilie.959 am 19.02.2016
Da Postpferde ebenfalls angemessen versorgt werden müssen, dürfen Sattel und Zaumzeug nicht mehr als sechzig Pfund wiegen, und ebenso darf der Sattelsack sechzig Pfund nicht überschreiten: