Vorax et fraudulentum numerariorum propositum, qui diversis obsequiis rectoribus obsequuntur, ita inhibendum est, ut antea sanximus et nunc itidem sancimus condicioni eos subdi tormentorum et eculeis atque lacerationibus subiacere.
von lorena.j am 03.12.2022
Das gierige und betrügerische Verhalten der Finanzbeamten, die verschiedene Dienste für Gouverneure leisten, muss auf folgende Weise gestoppt werden: Wie wir zuvor angeordnet haben und jetzt erneut anordnen, sollen sie der Folter, der Streckbank und körperlicher Bestrafung unterworfen werden.
von emile.901 am 24.11.2022
Der gierige und betrügerische Zweck der Numerarii, die den Gouverneuren mit verschiedenen Diensten zur Seite stehen, muss hiermit derart eingedämmt werden, wie wir zuvor verfügt und nunmehr ebenso verfügen, dass sie der Bedingung der Folter unterworfen und Qualen und Zerfleischungen ausgesetzt werden.