In quibuscumque nundinis interfuerint, nulla ad venditionem proponenda dare debebunt.
von marc.856 am 26.08.2020
Sie werden keine Waren zum Verkauf oder zur Ausstellung auf Märkten bereitstellen müssen.
von Anabel am 09.10.2015
In welchen Märkten sie auch immer anwesend gewesen sein mögen, werden sie nichts zum Verkauf Ausgestelltes darzubieten haben.