Cum speciem venditam per violentiam ignis absumptam dicas, si venditionem nulla condicio suspenderat, amissae rei periculum te non adstringit.
von lenardt964 am 30.04.2022
Wenn Sie sagen, dass die verkaufte Sache durch die Gewalt des Feuers vernichtet wurde, bindet Sie das Risiko der verlorenen Sache nicht, wenn keine Bedingung den Verkauf ausgesetzt hatte.
von peter8966 am 09.09.2013
Wenn Sie melden, dass die verkauften Waren durch Feuer zerstört wurden, haften Sie nicht für den Verlust, sofern keine Bedingungen den Verkauf aufgeschoben haben.