Qui relictis militaribus castris se ad depraedationes vel latrocinium contulerint, severitatem iudicis non evadant.
von livia.z am 18.11.2018
Diejenigen, die nach Verlassen der militärischen Lager sich Plünderungen oder Räuberei zugewandt haben, sollen die Strenge des Richters nicht entkommen.
von eric.849 am 19.07.2013
Jeder, der das Militärlager verlässt, um sich dem Plündern oder Raub zu widmen, wird die volle Strafe des Gesetzes erwarten.