Sed nec volentibus hospitibus in praedictis speciebus aliquid auferant:
von theresa.t am 02.12.2015
Doch sollen sie weder von willigen Gastgebern bei den vorgenannten Gegenständen etwas wegnehmen:
von aleksandra.927 am 31.10.2020
Sie dürfen von diesen genannten Gütern nichts mitnehmen, auch wenn die Gastgeber bereit wären, ihnen etwas zu geben: