Post fata vero eius memorati heredes unam semis domum suam habeant nullis hospitiis praegravatam.
von marcus.m am 14.06.2016
Nach ihrem Tod werden die zuvor genannten Erben ihr Haus frei von der Verpflichtung, Mieter aufzunehmen, besitzen.
von henri923 am 06.03.2018
Nach dessen Tod sollen die genannten Erben ein einziges Haus besitzen, das nicht durch Mieter belastet ist.