Si quis vero consulatu tantummodo gloriatur, duas semis domos suas immunes habeat:
von michael.y am 22.02.2019
Wenn jemand sich ausschließlich auf sein Konsulat etwas zugute hält, kann er zweieinhalb seiner Häuser steuerfrei besitzen.
von leon.v am 26.11.2017
Wenn jemand sich allein auf sein Konsulat etwas einbildet, der soll zwei einhalb Häuser von Abgaben befreit besitzen.