Cenaticorum nomine milites et eorum superstantes nihil penitus a provincialibus accipere audeant.
von ilias9825 am 15.10.2023
Soldaten und ihre Vorgesetzten dürfen unter dem Vorwand von Verpflegungszulagen den Ortsbewohnern nichts Derartiges abnehmen.
von berat.a am 04.09.2020
Unter dem Namen der Verpflegungszulagen sollen Soldaten und ihre Vorgesetzten es sich nicht herausnehmen, irgendetwas von den Provinzbewohnern anzunehmen.