Intellegis filio qui militavit defuncto peculium eius penes patrem remansisse, non hereditatem patri quaesitam.
von leila.875 am 16.12.2014
Du verstehst, dass nach dem Tod des Sohnes, der im Militärdienst war, dessen persönliche Ersparnisse beim Vater verblieben, dies jedoch nicht als geerbtes Vermögen galt.
von carl9959 am 10.09.2018
Du verstehst, dass das Vermögen des Sohnes, der im Militär gedient hatte und verstorben war, im Besitz des Vaters verblieb, ohne dass der Vater eine Erbschaft erworben hatte.