Etenim peregrinationis labor sociatus commilitii eius et obeundorum munerum consortium adfectioni fraternae nonnihilum addidisse, quin immo vice mutua cariores invicem sibi reddidisse credendum est.
von aiden.967 am 08.02.2015
Es ist gerechtfertigt zu sagen, dass das gemeinsame Ertragen von Reisestrapazen und militärischem Dienst sowie das gemeinsame Erfüllen von Pflichten nicht nur ihre brüderliche Bindung stärkte, sondern sie tatsächlich einander noch näher brachte.
von finia.965 am 30.01.2021
Fürwahr, die Mühsal der Reise, verbunden mit seinem Militärdienst und dem Teilen der zu erfüllenden Pflichten, muss als eine nicht unerhebliche Bereicherung der brüderlichen Zuneigung angesehen werden, ja vielmehr als etwas, das sie einander wechselseitig noch teurer gemacht hat.