Cum adlegas te a fratre tuo eodemque commilitone in isdem castris institutum heredem, successionem eius potius ex castrensi peculio tuo quam patri cuius in potestae es per te quaesitam videri rationis est.
von kristina962 am 25.04.2018
Wenn du geltend machst, dass dein Bruder, der dein Kamerad im selben Lager war, dich zu seinem Erben eingesetzt hat, ist es folgerichtig, dass die Erbschaft eher als Teil deines militärischen Vermögens betrachtet wird als etwas, das du für deinen Vater, unter dessen Gewalt du stehst, erworben hast.
von emilie.g am 07.01.2024
Wenn du behauptest, von deinem Bruder und Mitkämpfer im selben Lager zum Erben eingesetzt worden zu sein, ist es nach rechtlicher Betrachtung so, dass seine Nachfolge eher durch dein militärisches Sondervermögen als durch dich für deinen Vater, in dessen Gewalt du stehst, erworben erscheint.