Similique modo et in milite filio familias, qui recusaverit aditionem hereditatis, quae ei ex castrensibus occasionibus perveniat, patri danda licentia adire hereditatem, ut ad ipsum perveniat pleno iure tam per usum fructum quam per dominium eandem hereditatem possessurum, quasi ipse pater ab initio fuisset heres institutus:
von jannik.905 am 22.08.2015
Ebenso soll, wenn ein Soldat, der unter der Autorität seines Vaters steht, die Annahme einer Erbschaft verweigert, die ihm durch seinen Militärdienst zufällt, seinem Vater die Erlaubnis erteilt werden, die Erbschaft stattdessen anzunehmen. Der Vater erhält dann die vollständigen Rechte an der Erbschaft, sowohl deren Nutzung als auch Eigentum, als wäre er von Anfang an als Erbe eingesetzt worden.
von hailey948 am 01.05.2023
In gleicher Weise gilt auch für einen Soldatensohn, der die Annahme einer Erbschaft, die ihm aus militärischen Umständen zufällt, ablehnt, dass dem Vater die Erlaubnis zu erteilen ist, die Erbschaft anzunehmen, so dass sie ihm mit vollem Recht sowohl durch Nutzungsrecht als auch durch Eigentum zukommen soll, wobei er dieselbe Erbschaft besitzen wird, als wäre der Vater selbst von Anfang an als Erbe eingesetzt worden: